ASA-Beratung im Mandat
Die EKAS – Richtlinie 6508 gibt vor, wann ein Spezialist der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialist) beigezogen werden muss. Weist ein Betrieb besonderen Gefährdungen auf und beschäftigt 10 oder mehr Mitarbeitende, so muss ein ASA-Spezialist beigezogen werden. Bei Betrieben ohne besondere Gefährdungen liegt die Schwelle bei 50 Mitarbeitenden. Durch eine Zusammenarbeit mit uns gewährleisten wir, dass Ihr Betrieb die Vorgaben der EKAS 6508 erfüllt. Als Spezialist Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit eidg. FA bildet sich Patrick Krähenbühl stetig weiter, und bleibt so auf der Höhe der Zeit. Gerne kommen wir für ein unverbindliches Erstgespräch vorbei. So ist es möglich, ein speziell auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Angebot zu machen.